Das Erbrecht ist in jeder Feudalstruktur eine komplizierte und unübersichtliche Sache. Verträge können Bestimmungen umgehen, Enterbte finden sich mit der Situation nicht ab oder Kinder sind der Meinung, sie müssten anstelle vorgereihter Kinder oder Verwandter die Rolle des Hausherren/der Hausfrau übernehmen. All dies führt zu Konflikten, die man als Herrscher am liebsten vermeiden möchte. So auch in Whenua. Die Protectoren legen peinlichstes Augenmerk darauf, daß der innere Frieden erhalten bleibt. Sie scheuen also nicht davor zurück, die Gesetze so auszulegen, wie es für alle (oder für sie ;) ) am besten ist. Das eindringlichste Beispiel hierfür ist die Erhebung der Familie Baratti in den Hochadelsstand, damit die Heirat des Protectors von Redis stattfinden kann.
Auf Nobilitas II 216 a.P. wurde auf Antrag der Protecta Lyanna del Nollo das Erbrecht insofern geändert, daß männliche und weibliche Erben gleichberechtigt sind. Von nun an erbt das erstgeborene Kind, unabhängig von Geschlecht.
Bisher heiratete die Frau in das Adelshaus des Mannes ein, und nahm dessen Namen an. Aufgrund der Gleichstellung wird vor der Hochzeit festgelegt, wer in das jeweilige andere Haus einheiratet und den Namen des Partners übernimmt. Die Machtverhältnisse bleiben bei der Person des gewählten Adelshauses und können aber auf Wunsch geteilt oder übergeben werden.
Es besteht wie bisher die Möglichkeit auf sein Erbe zu Gunsten der Geschwister zu verzichten. Die verzichtende Person wird dann nur in seiner Generation in der Erbfolge an letzte Stelle gereiht. Wird das Erbe dennoch schlagend (weil alle vorgereihten sterben oder unabkömmlich sind) und das Erbe potentiell auf jemanden aus der Nebenlinie übergehen würde, muss der Verzicht des Kindes aus direkter Linie nochmals bestätigt werden.
Möchte ein Elternteil ein erbfähiges Kind enterben muss dieses aus dem Adelshaus verstoßen werden. Es verliert hierbei alle Rechte, die es als Mitglied des Hauses besessen hat. Es muss einen anderen Namen annehmen.
Wenn ein Hoher Adel auf den Titel verzichtet (weil er beispielsweise Niederen Adel einheiratet) gilt der Verzicht ebenfalls für bereits vorhandene und zukünftige Kinder.
Im Folgenden wird die Formulierung Person A heiratet Person B so verstanden, dass Person A sowohl den Namen als auch den Stand von Person B übernimmt.
Jede Verlobung mit dem Hochadel, Adoption und Enterbung muß bewilligt werden. Verlobungen innerhalb eines Quarters müssen von dem jeweiligen Protector und quarterübergreifende Verlobungen müssen von beiden Protectoren und zusätzlich vom Lord Protector abgesegnet werden.
Handelt es sich bei Person B um beliebigen Adel hat diese drei Möglichkeiten die Machtverhältnisse zu bestimmen:
Person A erbt nicht mehr, wenn aus anderer Ehe von Person B bereits Kinder hervorgegangen sind.
Im Fall Hochadel/Niederadel ist es immer wichtig wer wen heiratet, und dadurch dessen Name und Stand annimmt. Wenn ein niederer einen hohen Adeligen heiratet steigt er auf, umgekehrt steigt der hohe Adelige ab, muss auf seine bisherigen Privilegien verzichten und sich an die Gesetze des niederen Adels halten (z.B. nach 4 Jahren Adelsstand erneuern lassen). Dies ist vorallem für Kinder von Hochadeligen interessant, welche sicher nicht erben werden bzw. für die Nebenlinien diverser Hochadeligen Häuser.
Niederer Adel heiratet Hohen Adel
Hoher Adel heiratet niederen Adel
Wichtig ist hierbei, bei Heirat festzulegen, wie die Erbfolge auszusehen hat.
Ausgezeichnete (Decus/Doxa) können hohe Adelige heiraten. Während dies nicht zwangsläufig dem Ruf des Adelshauses schadet, zählt eine Heirat zwischen Bürgerlichen und dem Hochadel als Faux Pax. Heiratet ein hoher Adel einen Ausgezeichneten, ist es damit gleichzusetzen jemanden aus dem bürgerlichen Volk zu heiraten, weil der Titel Decus/Doxa nicht übertragen wird und damit der Ehepartner ohne Titel verbleibt. Wenn der Hochadel einen einen Ausgezeichneten heiratet, zählt das als unter Stand geheiratet und der Hohe Adel verliert dadurch jedliche Ansprüche.
Heiratet Hoher Adel einen Bürgerlichen, verliert er, unabhängig von den Abmachungen mit sofortiger Wirkung alle Rechte des Adels.
Heiratet ein Niederer Adel einen Bürgerlichen, verliert er die Rechte nicht, sofern der Bürgerliche in die Adelsfamilie einheiratet und dessen Namen annimmt. Hier wird jedoch der Protector einen besonderen Blick auf den/die Kandidaten/in haben.
Die Erbfolge ist relativ klar geregelt, um Streitigkeiten zu verhindern. Natürlich können Streitigkeiten nie ganz ausgeschlossen werden, sind aber schlecht für den innern Frieden und werden daher möglichst diskret von den Protectoren unterbunden.
Hauptlinie
Sollte keine der oben genannten Optionen schlagend werden, wird der Erbanspruch an die Nebenlinie weitergegeben
Von der Erbfolge generell ausgenommen sind folgende Personen:
Von oben nach unten müssen jeweils alle vorangegangenen Erbberechtigungen nicht möglich sein. Nur dann darf der nächste Schritt nach unten in der Liste gesetzt werden.
Erbantritt nach Tod des Familienoberhauptes
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