In Whenua zählen folgende Waffen als Standeswaffen:
Waffen von:
Für ausländische Würdenträger gilt das Recht der Standeswaffe ebenfalls sofern sie klarmachen können, daß es sich bei der getragenen Waffe um eine Standeswaffe handelt.
Es wird weiters erwartet, daß eine Standeswaffe alleine getragen wird. Ausnahme hierbei sind Waffen, welche eine Zusammengehörigkeit zueinander darstellen. (Beispiele sind: Rapier und Linkshand, Katana und Wakizashi etc.)
Schusswaffen werden nur in Ausnahmefällen als Standeswaffen anerkannt.
Es wird erwartet daß die Standeswaffe dem Stand angemessen ist. Eine Kriegsballista als Standeswaffe wird selbst für einen Ingenieur der whenuanischen Armee schwer zu argumentieren sein.
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